Baupfusch - Wie Sie sich absichern können
Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass es meist nicht darum geht, ob Baumängel bzw. Baupfusch vorhanden sind, sondern welche. Was sind aber die Gründe für Baupfusch bei Neubauten?
Vertragliche Vereinbarungen
Die Gründe für Baupfusch können schon in den vertraglichen Vereinbarungen liegen, also bevor überhaupt angefangen wurde, zu bauen. Beispiel: es wird kein Bodengutachten vereinbart. Gerade für die Planung und Umsetzung des Kellers ist das Bodengutachten jedoch unverzichtbar. Nur so kann der Bauträger verlässliche Informationen über die Bodenverhältnisse erlangen und dem Keller entsprechend gegen Feuchtigkeit oder Grundwasser schützen.
Mangelnde Qualifikationen
Gerade bei Bauvorhaben mit vielen kleinen Subunternehmen leidet meistens die Ausführungsqualität der Arbeiten und begünstigt somit Baupfusch. Unzureichende Qualifikationen oder auch mangelnde Koordination zwischen den Gewerken führen häufig dazu, dass Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt werden. Insbesondere sehr knapp kalkulierte Bauvorhaben begünstigen den Trend, dass die Bauarbeiten nicht mehr von ausgebildeten Handwerkern durchgeführt werden, sondern von Arbeitern mit fehlender Fachkenntnis.
Billige Baustoffe
Werden billige oder gar falsche Baustoffe verwendet, kann das auch Baupfusch begünstigen. Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass meist aus Kostendruck unzureichende oder falsche Baustoffe verwendet werden. Selbst wenn die Qualität des Materials stimmt, kann ein nicht fachgerechter Einsatz des Baustoffes zu Baupfusch führen.
Wie kann man sich gegen Baupfusch schützen?
Die effektivste Methode um sich gegen Baumängel zu schützen, ist die laufende Kontrolle mit Beginn der Bauarbeiten. Denn: steht das Haus erst mal und sind alle Rohre, Leitungen und Dämmungen hinter den Mauern „versteckt“, wird es schwer, Baupfusch zu entdecken. Gerade in der Frühphase der Bauarbeiten ist es wichtig, potentielle Baumängel sofort zu erkennen und beseitigen zu lassen.
Beweislast nach Bauabnahme
Mit der Bauabnahme beginnt die Gewährleistungszeit. Folge: wenn Sie nach der Bauabnahme Baupfusch entdecken, sind Sie den Beweis schuldig, dass das Bauunternehmen etwas falsch gemacht hat. Vor der Bauabnahme hingegen liegt die Beweislast beim Bauunternehmer. Dieser muss dann beweisen, dass nicht er die Baumängel verursacht hat.
Vorsicht: Sie können den Bau auch aus Versehen abnehmen, und zwar dann, wenn Sie die letzte Zahlung an dem Bauunternehmer geleistet haben! Erfahren Sie hier mehr zur Bauabnahme.
Unsere Empfehlung
Beauftragen Sie am besten schon vor der Vertragsunterzeichnung einen Bausachverständigen mit der Baubegleitung und gehen mit ihm die wichtigsten Punkte durch. Nach Beginn der Bauarbeiten empfehlen wir Ihnen vor allem bei den wichtigsten Bauphasen eine Baubegleitung bzw. Baukontrolle:
1. Bodenplatte, Keller
2. Rohbaufertigstellung
3. Ausbau
4. Rohinstallation (z.B. Heizung, Sanitär, Elektro)
5. Fertigstellung / Abnahme
Baubegleitung mit Bauexperts
Unsere Bausachverständige und Baugutachter für die Region Biederitz stehen Ihnen gerne bei Ihrem Bauvorhaben zur Seite. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich!